Regelungsvorhaben
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Streichung der Erheblichkeitsschwelle zur rechtssicheren Priorisierung von Wasserversorgung und Wasserhaushalt
Angegeben von:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) (R000111)
am
25.07.2025
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 4 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Wasserstoffverfügbarkeit, um die vorgesehene Erheblichkeitsschwelle bei der Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses in wasserrechtlichen Verfahren zu streichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Wasserversorgung und der Wasserhaushalt auch bei potenziellen Beeinträchtigungen durch den Wasserstoffhochlauf mit Vorrang geschützt werden. Es soll ein rechtssicherer Rahmen geschaffen werden, der die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen gewährleistet und gleichzeitig den behördlichen Handlungsspielraum bei der Prüfung von Zulassungsverfahren stärkt.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.07.2025 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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