Regelungsvorhaben
Einführung eines Verrechnungsmodells zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland
Angegeben von:
Fraport AG (R002573)
am
21.07.2025
Beschreibung:
Das Ziel besteht darin, das Verrechnungssystem gemäß den EU-Vorgaben sowie entsprechend der in den EU-Nachbarstaaten üblichen Praxis auch in Deutschland einzuführen. Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer Erleichterungen zu gewähren. Dies bedeutet, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht unmittelbar bei der Einfuhr der Waren fällig wird, sondern erst im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu entrichten ist. Das Verrechnungsmodell würde insbesondere für Logistikzentren sowie für Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen neue Anreize schaffen, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Die Fraport AG setzt sich daher für die Umsetzung dieses Modells ein.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]