Regelungsvorhaben

Betriebssicherheit an Flughäfen

Angegeben von:
Fraport AG (R002573) am 21.07.2025

Beschreibung:
Die Bestimmungen der VO (EU) 139/2014 sowie weiterer einschlägiger Rechtsakte der EU bzw. der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sind in Deutschland anzuwenden. Die Umsetzung durch die zuständigen Behörden und die Fraport AG als Flughafenbetreiber ist dabei effizient zu gestalten.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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