Regelungsvorhaben
Betriebssicherheit an Flughäfen
Angegeben von:
Fraport AG (R002573)
am
21.07.2025
Beschreibung:
Die Bestimmungen der VO (EU) 139/2014 sowie weiterer einschlägiger Rechtsakte der EU bzw. der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sind in Deutschland anzuwenden. Die Umsetzung durch die zuständigen Behörden und die Fraport AG als Flughafenbetreiber ist dabei effizient zu gestalten.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]