Regelungsvorhaben
Änderung der Achtunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)
Angegeben von:
Allianz für Mobilität und Energie e.V. (afm+e) (R000954)
am
19.06.2025
Beschreibung:
Aussetzung der THG-Quotenübertragungen für zwei Jahre (2025/26) , wodurch Verpflichtete in diesen Jahren nur Erfüllungsoptionen nutzen können, die in diesen Jahren eingesetzt wurden. Beschränkung der Doppelanrechnungsfähigkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote auf Produktionsländer, in denen Zugangsberechtigungen für Witness Audits bestehen.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.09.2024 Federführendes Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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