Regelungsvorhaben
Ersatz der Korridorphase der CO2-Bepreisung im 2026 durch Fortsetzung der Festpreisphase
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
19.06.2025
Beschreibung:
- Verzicht auf die einjährige Korridorphase und Fortführung der Festpreisphase 2026 im BEHG und damit Änderung des § 10 Absatz 2 BEHG oder BEHV
- Andernfalls zügige operative Umsetzung der Korridorphase regeln
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]