Regelungsvorhaben

Ersatz der Korridorphase der CO2-Bepreisung im 2026 durch Fortsetzung der Festpreisphase

Angegeben von:
EWE AG (R001058) am 19.06.2025

Beschreibung:
- Verzicht auf die einjährige Korridorphase und Fortführung der Festpreisphase 2026 im BEHG und damit Änderung des § 10 Absatz 2 BEHG oder BEHV - Andernfalls zügige operative Umsetzung der Korridorphase regeln

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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