Regelungsvorhaben
Austausch von Arzneimitteln bei Nichtlieferbrakeit durch Apotheker*innen
Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269)
am
12.06.2025
Beschreibung:
Apotheker*innen sollen unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen bei Nichtlieferbarkeit bestimmter Arzneimittel diese mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln austauschen dürfen
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]