Regelungsvorhaben

Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union

Angegeben von:
ROSTOCK PORT GmbH (R003703) am 11.06.2025

Beschreibung:
Der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des Zollkodex soll dazu dienen,die Zollverfahren für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte zu vereinfachen,die Überwachung der Lieferketten zu verbessern und illegalen Handel zu bekämpfen.Der Verordnungsvorschlag sieht vor,die vorübergehende Verwahrung bei zugelassenen Empfängern von derzeit 90 Tagen auf 3 bis maximal 6 Tage zu verkürzen.Aus Sicht der Seehafenwirtschaft ist diese Verkürzung des Zeitrahmens jedoch weder praktikabel noch handhabbar. Die Hafenwirtschaft erwartet hier eine flexible Lösung,um negative Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt zu vermeiden. Auch für den Warenverkehr zwischen Einrichtungen der vorübergehenden Verwahrung sollten wie im bisherigen UZK(Artikel148Abs.5)Regelungen getroffen werden.(Stn ZDS 23.04.2025)

Betroffene Interessenbereiche (4)

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