Regelungsvorhaben

Umgang mit Muscheln am Ende des Verbrauchsdatum

Angegeben von:
Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V. (R000361) am 06.06.2025

Beschreibung:
Die Vorschriften der TierSchlV zur Tötung von Muscheln sind nicht mehr zeitgemäß und führen aufgrund des Abkochens in Einzelhandelsfilialen zu einem faktischen Vermarktungsverbot für MAP-verpackte lebende Muscheln. Dies hat erhebliche wirtschaftliche Folgen für Einzelhandel, Erzeugerbetriebe und Kund*innen. Eine alternative Methode wie Hypothermie (-18°C) wird vorgeschlagen, da sie praktisch und rechtlich umsetzbar ist. Wissenschaftliche Untersuchungen, etwa für Garnelen, zeigen die Machbarkeit solcher Alternativen, weshalb eine Aktualisierung der TierSchlV gefordert wird.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506060016 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.06.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern