Regelungsvorhaben
ICF darf nicht als Rechtfertigung für die Absenkung der GdB-Werte genutzt werden.
Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143)
am
06.05.2025
Beschreibung:
Im Referentenentwurf zur Änderung der VersMedV muss in den Vorbemerkungen in Teil A klargestellt werden, dass die ICF nicht als konzeptionelle
Rechtfertigung für die abstrakte Festlegung/Absenkung der GdB-Werte in Teil B
herangezogen werden kann. Außerdem muss die zusätzliche Begrenzung
des Zeitraums der Heilungsbewährung, die sich nur in der Begründung des Referentenentwurf zur geplanten Regelung der Heilungsbewährung findet, gestrichen werden. Schließlich muss klargestellt werden, dass Befunderhebungen, die erst während des Feststellungsverfahrens durchgeführt werden, bereits ab dem Tag der Antragstellung, bzw. bei rückwirkender Feststellung auch für Zeiträume vor der Antragsstellung, zu berücksichtigen sind, wenn die Gesundheitsstörung bereits im Antrag angegebenen wurde.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Datum des Referentenentwurfs: 18.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]