Regelungsvorhaben
Grundgesetz Artikel 2 und 3 schützen
Angegeben von:
Rona Duwe (R007165)
am
15.04.2025
Beschreibung:
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 und 3 sollten weiterhin den Schutz von Mädchen und Frauen aufgrund des Geschlechts sicherstellen. Die Aufnahme von "sexueller und geschlechtlicher Identität" soll verhindert werden. In Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1 soll der zweite Teil "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" erhalten bleiben zum Schutz von Mädchen und Frauen.
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.03.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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