Regelungsvorhaben

Streichung der Effizienzanzeigepflicht für Biomasse-Heizungen in Gebäudenetzen ab 2025 aus der BEG-Förderrichtlinie

Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566) am 15.04.2025

Beschreibung:
Ziel des DEPV ist die kurzfristige Streichung der ab dem 01.01.2025 vorgesehenen Effizienzanzeigepflicht für Holzheizungsanlagen in Gebäudenetzen aus der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dies soll durch eine Änderung der Richtlinie oder eine klarstellende Regelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2504150017 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.11.2024 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern