Regelungsvorhaben
Zugang zu Gerichten bei Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen
Angegeben von:
ClientEarth gGmbH (R003753)
am
13.03.2025
Beschreibung:
Nach den Feststellungen des Ausschusses für die Einhaltung des Aarhus-Übereinkommens in der Rechtssache ACCC/C/2015/128 muss die EU das Aarhus-Übereinkommen einhalten, indem sie Mitgliedern der Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen den Zugang zu Gerichten ermöglicht, um Entscheidungen der EU-Kommission über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen,zu beanstanden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
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SG2503130043 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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