Regelungsvorhaben

Zugang zu Gerichten bei Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen

Angegeben von:
ClientEarth gGmbH (R003753) am 13.03.2025

Beschreibung:
Nach den Feststellungen des Ausschusses für die Einhaltung des Aarhus-Übereinkommens in der Rechtssache ACCC/C/2015/128 muss die EU das Aarhus-Übereinkommen einhalten, indem sie Mitgliedern der Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen den Zugang zu Gerichten ermöglicht, um Entscheidungen der EU-Kommission über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen,zu beanstanden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503130043 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.08.2024 an:

      • Bundesregierung

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