Regelungsvorhaben
Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) nicht umsetzen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Wir lehnen Eingriffe in Milchlieferbeziehungen wie es mit Art. 148 GMO geplant ist, ab. Sie sorgen für Bürokratie, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Gerade in einer Zeit, die durch hohe Unsicherheit und Volatilität geprägt ist, benötigt die Milchwirtschaft verlässliche und bürokratiearme Rahmenbedingungen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11241 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11051 - Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]