Regelungsvorhaben
Kombinationshaltung von Milchkühen weiterhin ermöglichen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Die deutsche Milchwirtschaft sieht sich immer stärkeren Vorgaben – etwa bei der Tierhaltungskennzeichnung, der Düngeverordnung oder Klimabilanzierung – konfrontiert. Nationale Alleingänge fördern jedoch nicht den Tierschutz, wenn nur eine Verlagerung ins weniger regulierte Ausland stattfindet.
Die Kombinationshaltung sollte unabhängig von der Bestandsgröße und ohne die Verpflichtung zum regelmäßigen Auslauf der Tiere in den Wintermonaten beibehalten werden, da sie gerade für kleinere Familienbetriebe und Kulturlandschaften eine große Bedeutung hat.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]