Regelungsvorhaben
Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäsche auf wesentliche Sachverhalte begrenzen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Die Geldwäsche-Meldepflicht ist im deutschen Recht sehr weit gefasst und lastet überwiegend auf den Banken. Nur 15 Prozent der Meldungen wurden bis Ende 2022 an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und in nur 0,3 Prozent der Fälle folgte ein Urteil, ein Beschluss, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Um Banken und Aufsicht von Bürokratie zu entlasten, ist die Meldepflicht der Banken gegenüber der FIU auf gravierende Geldwäschevortaten zu beschränken.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]