Regelungsvorhaben
Jährliche Einlagensicherungsinformation abschaffen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen
Einlagensicherung informiert werden.
Die Bankkunden zeigen kein Interesse an der jährlichen Information. Zudem erfolgt
die Information ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der
Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information
Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Gleichzeitig
sind die Kunden über Informationen auf der Website und dem Preisaushang ausreichend
informiert.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]