Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Jährliche Einlagensicherungsinformation abschaffen

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 07.03.2025

Beschreibung:
Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung informiert werden. Die Bankkunden zeigen kein Interesse an der jährlichen Information. Zudem erfolgt die Information ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Gleichzeitig sind die Kunden über Informationen auf der Website und dem Preisaushang ausreichend informiert.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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