Regelungsvorhaben
Abschaffung des Referenzwert-Dokuments
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Im Rahmen der Benchmark- oder Referenzwert-Verordnung (EU/596/2014)
müssen Banken ihre Kunden beim Abschluss eines Verbraucher- oder Immobiliardarlehens
über den verwendeten Referenzwert (z.B. EURIBOR), seine Administratoren und „dessen
mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher“ informieren. Dies geschieht mithilfe eines
Informationsblattes, dem sog. Referenzwert-Dokument. Die Verordnung ist eine Reaktion des
Europäischen Gesetzgebers auf die Manipulation von Referenzwerten.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]