Regelungsvorhaben
Verhältnismäßige Ausgestaltung der Sanktionsvorschriften im MaschinenDG
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Der HDE spricht sich dagegen aus, bei Verstößen gegen die allgemeinen Händler- und Einführerpflichten nach § 8 Abs. 1 Nr. 16, 17 und Abs. 2 MaschinenDG den erhöhten Bußgeldrahmen von 100.000 € statt des üblichen Bußgeldrahmens von 10.000 € anzuwenden. Zudem wendet er sich gegen die entsprechende Strafandrohung des § 9 MaschinenDG.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14145 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]