Regelungsvorhaben

Verhältnismäßige Ausgestaltung der Sanktionsvorschriften im MaschinenDG

Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 07.03.2025

Beschreibung:
Der HDE spricht sich dagegen aus, bei Verstößen gegen die allgemeinen Händler- und Einführerpflichten nach § 8 Abs. 1 Nr. 16, 17 und Abs. 2 MaschinenDG den erhöhten Bußgeldrahmen von 100.000 € statt des üblichen Bußgeldrahmens von 10.000 € anzuwenden. Zudem wendet er sich gegen die entsprechende Strafandrohung des § 9 MaschinenDG.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14145 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

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