Regelungsvorhaben

Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten

Angegeben von:
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. (R003642) am 06.03.2025

Beschreibung:
1. Befürwortung einer gesetzlichen Übergangsregelung, um den Bildungseinrichtungen und Lehrkräften die Zeit für notwendige Anpassungen einzuräumen. 2. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Einzelfallgerechtigkeit und willkürlichen Dezisionismus, es daher im Zweifel die durch das Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen verfassungsmäßger Auslegung von Gesetzen überschreitet und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verfassungswidrig verletzt. 3. Forderung an den Gesetzgeber für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, indem der Gesetzesbegriff der Beschäftigung (§ 7 SGB IV) präziser und unmissverständlicher gefasst wird, z.B. wie § 2 Absatz 2 BeschDG-RE durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Oktober 2024)

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14744 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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