Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Verlängerung der Frist zur Wiedervorführung nach nicht bestandener Hauptuntersuchung von einem auf zwei Monate

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 04.03.2025

Beschreibung:
Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erherbliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatztteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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