Regelungsvorhaben
Änderung bestehende rechtliche Regelung Referentenentwurf Zweite VO zur Änderung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Angegeben von:
Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) (R000166)
am
28.02.2025
Beschreibung:
Es wird für 6 Monate befristet die weitere Anwendung der 3 benannten Blauzungenkrankheitsimpfstoffe nachdem die KOM am 20.02.25 die Zulassung für 2 der 3 bisher in der Anwendung nach BTV-3-ImpfgestattungsV gestatteten Impfstoffe erteilt hat. Damit wird einem Therapienotstand vorgebeugt und die Möglichkeit der flächendeckenden rechtzeitigen Impfung empfänglicher Tiere weiter aufrechterhalten. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass eine bedarfsgerechte Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen der zugelassenen BTV-3-Impfstoffe nicht bereits unmittelbar nach der Zulassung erfolgen kann. Aufgrund der schlechten Erfahrung mit dem späten Impfbeginn in 2024 begrüßen wir ausdrücklich die Initiativen zum Erlass der vorliegenden Eilverordnung.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit Datum des Referentenentwurfs: 27.02.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]