Regelungsvorhaben
Rechtsdurchsetzung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
13.02.2025
Beschreibung:
Der HDE unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Durchsetzung der Verbote unlauterer Handelspraktiken zu optimieren. Allerdings müssen die hierzu gewählten Maßnahmen verhältnismäßig sein. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der BLE in ihrer Funktion als UTP-Durchsetzungsbehörde begegnet dagegen ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie ist insbesondere nicht erforderlich und angemessen und widerspricht damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die neuen Befugnisse sind zudem mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung unvereinbar.
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Referentenentwurf:
Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Agrarorganisations- und Lieferketten-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.01.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.01.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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