Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Schließen von Lücken im Operationsverbot für intergeschlechtliche Kinder

Angegeben von:
LSVD+ - Verband Queere Vielfalt (R000374) am 12.02.2025

Beschreibung:
Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung war ein erster Schritt, um intergeschlechtliche Menschen vor unnötigen und ungewollten medizinischen Behandlungen zu schützen. Leider sieht das Gesetz keine Maßnahmen vor, die eine Umgehung des Verbots verhindern und eine effektive Strafverfolgung ermöglichen. Da das Verbot nur Kinder mit der medizinischen Diagnose „Variante der Geschlechtsentwicklung“ schützt, besteht eine große Umgehungsgefahr, indem Kinder aus dem Anwendungsbereich „hinausdefiniert“ werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/1679 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Mai 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (10)

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