Regelungsvorhaben

Harmonisierte Einführung der elektronischen Patienteninformation (ePI)

Angegeben von:
AstraZeneca GmbH (R002385) am 10.02.2025

Beschreibung:
Im Rahmen des Pharmapakets wird derzeit auch über den digitalen Beipackzettel verhandelt (ePI). Wir begrüßen die Einführung der ePI sehr, da damit erhebliche Vorteile verbunden sind (u.a. reduzierte Umweltbelastung, schnellere Bereitstellung von Informationen bei Änderungen, verbesserte Patientensicherheit). Bei AstraZeneca setzen wir uns dafür ein, dass die Einführung von ePI in der gesamten EU zeitnah, harmonisiert und inklusiv erfolgt, sodass alle Patient:innen je nach ihren Bedürfnissen informiert werden können. Daher streben wir eine rechtliche Gleichstellung elektronischer Patienteninformationen mit dem gedruckten Beipackzettel an.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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