Regelungsvorhaben
Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL)
Angegeben von:
Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH) (R006478)
am
04.02.2025
Beschreibung:
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise Fassung Oktober 2020
Diese Richtlinie gilt für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend oder feuerbeständig nach § 26 Abs. 2 Satz 3 MBO1 sein müssen und die davon abweichend nach § 26 Abs. 2 Satz 4 MBO1 aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
Abschnitt 4 dieser Richtlinie gilt auch für Wände anstelle von Brandwänden gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 MBO1 in Gebäuden der Gebäudeklasse 3.
Darüber hinaus regelt die Richtlinie Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen nach § 28 Abs. 5 Satz 2 MBO1 an Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]