Regelungsvorhaben

Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL)

Angegeben von:
Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH) (R006478) am 04.02.2025

Beschreibung:
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise Fassung Oktober 2020 Diese Richtlinie gilt für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend oder feuerbeständig nach § 26 Abs. 2 Satz 3 MBO1 sein müssen und die davon abweichend nach § 26 Abs. 2 Satz 4 MBO1 aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen. Abschnitt 4 dieser Richtlinie gilt auch für Wände anstelle von Brandwänden gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 MBO1 in Gebäuden der Gebäudeklasse 3. Darüber hinaus regelt die Richtlinie Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen nach § 28 Abs. 5 Satz 2 MBO1 an Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5.

Betroffene Interessenbereiche (8)

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