Regelungsvorhaben

(CBAM) VERORDNUNG (EU) 2023/956 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) (R001622) am 29.01.2025

Beschreibung:
Ziel von CBAM, Carbon Leakage zu verhindern, ist grds. richtig. In praktischen CBAM-Umsetzung zeigen sich erhebliche bürokratische Aufwände insb. für KMU ohne adäquaten Gegennutzen. Es bedarf des Abbaus dieser Hindernisse, um Schäden für die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen abzuwenden. BDLI-Vorschläge zur Reduktion des Aufwandes für CBAM dauerhaft zulässige Verwendung von Standardwerten der EU-Kommission: Grenze zur CO2-deklarationsfreien Einfuhr anheben von 150 EUR auf 5.000 EUR je Sendung konzerneinheitliches CBAM Reporting ermöglichen. Die Anzahl der Pflichtdatenfelder sollte so weit wie möglich reduziert werden. Keine Erweiterung des CBAM Anwendungsbereiches unter den aktuell geltenden bürokratischen Randbedingungen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13624 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (8)

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