Regelungsvorhaben
Bekämpfung von Kinderarmut
Angegeben von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (R001639)
am
28.01.2025
Beschreibung:
Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass sich Infrastrukturleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie monetäre Leistungen im Kampf sinnvoll ergänzen. Die familienbezogenen Leistungen gemäß § 16 SGB VIII ohne individuellen Rechtsanspruch (z.B. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung) sowie die (offene) Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit müssen als Pflichtaufgaben angesehen und verbindlich umgesetzt werden. Die Diakonie fordert einen einfachen Zugang zu Leistungen sowie präventive Maßnahmen bei der Bekämpfung von Kinderarmut
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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