Regelungsvorhaben

Anregung, dass die EU bzgl. Art. 21c CRD6 ihre Aufgeschlossenheit ggü. von in UK ansässigen Unternehmen erbrachten Finanzdienstleistungen beibehält

Angegeben von:
UK Finance (R007112) am 27.01.2025

Beschreibung:
Darlegung der positiven Argumente dafür, dass die EU im Hinblick auf den Baustein zu Artikel 21c der EU-Eigenkapitalrichtlinie 6 (Capital Requirements Directive 6 – CRD6) ihre Aufgeschlossenheit gegenüber von im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen erbrachten Finanzdienstleistungen beibehält. Dies ermöglicht es Marktteilnehmern in der EU, neben den von in der EU ansässigen Unternehmen angebotenen Finanzdienstleistungen auch von einem breiten Spektrum an Finanzdienstleistungen zu profitieren, die von im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen erbracht werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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