Regelungsvorhaben

Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1

Angegeben von:
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG (R000796) am 23.01.2025

Beschreibung:
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der Betreiber der Anlagen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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