Regelungsvorhaben
Umsetzung der novellierten IE-Richtlinie in nationales Recht
Angegeben von:
InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. (R000963)
am
22.01.2025
Beschreibung:
IED-Vorgaben sollten nur für IED-Deponien gelten. Deponien mit einem UMS sollen nicht zusätzlich auch noch eine Zertifizierung nach der EfbV benötigen, um kostspielige Redundanzen ohne Mehrwert zu vermeiden. Es muss an geeigneter Stelle, z.B. in § 40 KrWG, gesetzlich festgelegt werden, dass Anforderungen aus der IED nicht gelten für Deponien, die vor dem Inkrafttreten der alten Fassung der IED (Richtlinie 75/2010/EU) bereits nach nationalem Recht stillgelegt waren. Zudem darf es keine unmittelbare BVT-Anwendung ohne nationale Umsetzung geben. Angemessene und verhältnismäßige Umsetzungsfristen müssen sichergestellt werden. Der Ausnahmekatalog des § 43 I d KwWG muss mit dem IED-Ausnahmekatalog synchronisiert werden. Die Emissionserklärung gem. § 41 KrWG muss Konzentrationswirkung haben.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]