Regelungsvorhaben

Erhalt der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte (§38 Abs. 1 BDSG)

Angegeben von:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. (R000841) am 15.01.2025

Beschreibung:
Einflussnahme zur Sicherstellung der bestehenden gesetzlichen Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Organisationen. Ziel ist, die qualifizierte Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten zu gewährleisten und einheitliche Standards für alle Verantwortlichen sicherzustellen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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