Regelungsvorhaben
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880)
am
14.01.2025
Beschreibung:
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]