Regelungsvorhaben
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen
Angegeben von:
Deutscher Reiseverband e.V. (R002668)
am
14.01.2025
Beschreibung:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom
25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme
zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG
geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG
keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer
zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht.
Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die
Finanzverwaltung gemeldet werden.
Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die
steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung
ausgenommen werden.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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