Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

Angegeben von:
REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) (R001003) am 10.01.2025

Beschreibung:
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. März 2024 (5 AZR 234/23), hat den Erstattungsanspruch nach § 56 IfSG aushebelt und somit auch die Entscheidungspraxis in den Verfahren zur Gewährung von Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz verändert. Dies führt bei Unternehmen zu Unsicherheiten, da sie nun die Kosten für pandemiebedingte Arbeitsausfälle zu tragen haben.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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