Regelungsvorhaben
Modernisierung Augenoptikermeister-VO unter Berücksichtigung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
09.01.2025
Beschreibung:
Zu den Leistungen eines Augenoptikermeisters soll insbesondere die Durchführung von Anamnesen und deren Bewertung zur Feststellung von Auffälligkeiten am Auge und deren Ursachen gehören. Bei diesen Tätigkeiten kann es sich um die unerlaubte Ausübung von Heilkunde handeln. Daher plädiert die Bundesärztekammer, in den §§ 3, 7 und 10 des AugOptMstrV-E die Teile zu streichen, die über das Ziel der Anfertigung und Anpassung von Sehhilfen hinausgehen und sich in Bereiche augenärztlicher Tätigkeit ausdehnen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Augenoptikermeisterverordnung Datum des Referentenentwurfs: 09.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]