Regelungsvorhaben
Bargeldschutzgesetz
Angegeben von:
„Bargeld zählt!“ e. V. (R007195)
am
07.01.2025
Beschreibung:
1. Verpflichtung des Handels zur Annahme von Bargeld: Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und muss daher in allen Geschäften, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen akzeptiert werden.
2. Sicherstellung des Zugangs zu Bargeld: Es muss gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in angemessener Entfernung Zugang zu Bargeld haben, sowohl für Einzahlungen als auch für Abhebungen.
3. Begrenzung der Gebühren für Bargeldtransaktionen: Die Gebühren für den Bezug und die Einzahlung von Bargeld müssen reguliert werden, um sicher zustellen, dass sie für Unternehmen und Privatpersonen erschwinglich bleiben.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2412200112 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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