Regelungsvorhaben

Bargeldschutzgesetz

Angegeben von:
„Bargeld zählt!“ e. V. (R007195) am 07.01.2025

Beschreibung:
1. Verpflichtung des Handels zur Annahme von Bargeld: Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und muss daher in allen Geschäften, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen akzeptiert werden. 2. Sicherstellung des Zugangs zu Bargeld: Es muss gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in angemessener Entfernung Zugang zu Bargeld haben, sowohl für Einzahlungen als auch für Abhebungen. 3. Begrenzung der Gebühren für Bargeldtransaktionen: Die Gebühren für den Bezug und die Einzahlung von Bargeld müssen reguliert werden, um sicher zustellen, dass sie für Unternehmen und Privatpersonen erschwinglich bleiben.

Betroffene Interessenbereiche (8)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412200112 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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