Regelungsvorhaben
Suizidprävention gewährleisten
Angegeben von:
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) (R004073)
am
06.01.2025
Beschreibung:
Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen haben den Wunsch nicht mehr leben zu wollen. Auch wenn die Würde des Menschen das Recht einschließt seinem Leben ein Ende zu setzen, ist aus unserer Sicht das Angebot von Beratung und Unterstützung im Rahmen der Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vorrangig. Sterbehilfe und Suizidprävention müssen zwingend gesetzlich geregelt werden. Bisher gibt es keine neue gesetzliche Regelung. Im Juli 2023 scheiterten im Bundestag zwei Anträge für ein neues Sterbehilfegesetz. Der assistierte Suizid ist somit weiterhin eine „Grauzone“, es gibt keinerlei Rechtssicherheit. Die Stärkung der Suizidprävention ist insbesondere durch niedrigschwelligen Zugang zu Beratung zu gewährleisten und der assistierte Suizid soll in ein Gesetz integriert werden..
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/7630 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Suizidprävention stärken
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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SG2501060015 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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