Regelungsvorhaben
Reform der Einfuhrumsatzsteuer
Angegeben von:
Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (R004386)
am
31.12.2024
Beschreibung:
„Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland umsetzen
Bei der Einfuhr von Gütern verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Liquiditätsbindung und damit erhöhte Kosten, die in anderen EU-Staaten nicht anfallen. Durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodelle Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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