Regelungsvorhaben
Erstellung eines nationalen Klimasozialplans auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/955
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
30.12.2024
Beschreibung:
Die geplante Ausweitung des europäischen Emissionshandelsauf auf den Verkehrs- und Gebäudesektor ab dem Jahr 2027 birgt das Risiko stark steigender CO2-Preise für Kraftstoffe.
Um solchen Preisschocks vorzubeugen und gleichzeitig besonders vulnerable Verbraucher vor den wachsenden finanziellen Belastungen zu schützen, wurde die Verordnung (EU) 2023/955 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds vom EP und dem Rat verabschiedet. Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Klima-Sozialpläne zu entwickeln. Diese Pläne sollen nicht nur gezielt soziale Ausgleichsinstrumente für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen vorsehen, sondern auch attraktive Alternativen für Verbraucher schaffen, um den Übergang zu klimafreundlicher Mobilität zu erleichtern.
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2412230002 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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