Regelungsvorhaben
Umsetzung der EU Richtlinie Recht auf Reparatur in Deutsches Recht
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
30.12.2024
Beschreibung:
Im Frühjahr 2024 wurde die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie verabschiedet. Bis zum 31. Juli 2026 hat die Bundesregierung Zeit diese in nationales Recht umzusetzen. Die Neuregelungen gelten zunächst nur für zehn Produktgruppen, für die bereits Reparaturanforderungen in der EU aus dem Ökodesignrecht bestehen. Die Reparatur muss vom Hersteller zu einem „angemessenen Preis und innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ durchgeführt werden. Eine handhabbare Konkretisierung der Begriffe fehlt. Weiterhin werden Praktiken, die eine Reparatur behindern, verboten, Informationspflichten der Hersteller über ihre Reparaturdienstleistungen eingeführt und eine europäische Online-Plattform für Reparaturen eingerichtet.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2412200137 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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