Regelungsvorhaben
Marktcheck zur Überprüfung der Einhaltung der Ökodesignverordnung (EU) 2019/2022
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
30.12.2024
Beschreibung:
Im Jahr 2021 regulierte die Europäische Kommission im Rahmen der Ökodesignrichtlinie die wichtigsten großen Haushaltsgeräte und machte Vorgaben hinsichtlich guter Reparierbarkeit. Zwei Jahre später, im Jahr 2023, endete die Gewährleistungsfrist für die ersten betreffenden Produkte. Damit erhalten die Vorgaben zur Reparierbarkeit
erstmalig ihre Relevanz für Verbraucher:innen, da die Reparatur nun allein ihnen obliegt und Mängel nicht mehr beim Handel reklamiert werden können. Die Einhaltung der Vorgaben ist zentral, denn was nutzen gute Regulierungen den Verbraucher:innen, wenn diese nicht eingehalten werden? Eine effektive Marktüberwachung ist deshalb wichtig. In seiner Stellungnahme mahnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auch in diesem Bereich Verbesserungen an.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2412200133 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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