Regelungsvorhaben

Wahlfreiheit statt Digitalzwang im öffentlichen Verkehr

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 30.12.2024

Beschreibung:
Der vzbv und 24 Mitgliedsverbände fordern, dass eine zunehmende Digitalisierung im öffentlichen Verkehr niemanden ausschließt und die Nutzung allen Verbraucher:innen weiterhin ermöglicht wird. Konkret fordert das Bündnis, dass beim Kauf von Fahrkarten persönlichen Daten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse nur freiwillig gegeben werden dürfen und keine zwingende Vorraussetzung sind. Rabattkarten, wie die BahnCard müssen auch rein analog und ohne den Zwang eines digitalen Kundenkontos, welches eine E-Mailadresse vorraussetzt, erwerbbar sein. Bestimmte, weniger digital affine Bevölkerungssgruppen, dürfen durch eine zunehmende Digitalisierung nicht von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen werde.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412110022 (PDF, 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.09.2024 an:

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