Regelungsvorhaben
Änderung der Financial Data Access Verordnung (FIDA)
Angegeben von:
DATEV eG (R003153)
am
23.12.2024
Beschreibung:
Aus unserer Sicht gehen viele Punkte beim aktuellen Verhandlungsstand bereits in die richtige Richtung. Jedoch werden die Belange von Unternehmen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Drei Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker berücksichtigt werden, damit die FiDa auch für Unternehmen ein Erfolg wird:
- Die FiDa sollte es ermöglichen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Daten nach eigenem Ermessen weiterverwenden können.
- Der Datenzugang über FiDa sollte für alle Unternehmen gelten und nicht nur für KMU.
- Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten an Dritte zu übermitteln.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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SG2412230007 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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