Regelungsvorhaben
Änderung der Gefahrstoffverordnung
Angegeben von:
Verband öffentlicher Versicherer e.V. (R001990)
am
23.12.2024
Beschreibung:
Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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