Regelungsvorhaben
E-Fuels-only-Gesetz
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
20.12.2024
Beschreibung:
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen vorgelegt. Mit dem Vorschlag sollen E-Fuels-only-Fahrzeuge bei der Kfz-Steuer sowie bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen im Rahmen der Einkommensteuer und im Hinblick auf die Hinzurechnung von Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer – analog zu bestehenden Regelungen für Elektrofahrzeuge – begünstigt werden. Der BDI begrüßt das Regelungsvorhaben und spricht sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf CO2-neutrale Kraftstoffe und einen früheren Startzeitpunkt aus. Außerdem empfiehlt der BDI ein umfassenderes Maßnahmenpaket für den dringend erforderlichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2412200051 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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