Regelungsvorhaben
TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV)
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
20.12.2024
Beschreibung:
Die von der BNetzA in Auftrag gegebenen Gutachten lassen keine technische Rechtfertigung der von der BNetzA intendierten Anhebung der Mindestbandbreiten von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s im Download und von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s im Upload zu.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]