Regelungsvorhaben

Wettbewerbswidrige Praxis durch Wettbewerber aus Drittstaaten

Angegeben von:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (R002005) am 20.12.2024

Beschreibung:
Bisher ist es weder Verbrauchern noch Wettbewern möglich gegen die wettbewerbswidrige Praxis der Wettbewerber aus Drittstaaten gerichtlich vorzugehen, weil die Wettbewerber aus Drittstaaten nur "verantwortliche" Personen innerhalb der EU benennen müssen, die bestimmte Informationen für die Marktüberwachung vorhalten müssen. Gesamttextil schlägt einen rechtlichen Weg vor, dies zu ändern.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412200059 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.11.2024 an:

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