Regelungsvorhaben
Mindestlohn
Angegeben von:
Markenverband (R000805)
am
20.12.2024
Beschreibung:
Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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