Regelungsvorhaben
Dritten Gesetzesänderung des Energiewirtschaftsgesetzes, § 35e EnWG
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
19.12.2024
Beschreibung:
Die alleinige Anpassung von § 35e EnWG zur Umlage der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen ab 1.1.25 und damit Herausnahme der Grenzübergangspunkte ist nachvollziehbar. In Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt ist die Änderung von § 35e EnWG zu begrüßen. Gleichzeitig ist jedoch zu beachten, dass sich die Herausnahme von o.g. Punkten aus der Berechnungsbasis preiserhöhend auf die Gasletztverbraucher auswirken wird. Positiv hervorzuheben ist, dass mit der Gesetzesänderung nun eine Anpassung an die – nach Inkrafttreten des § 35a ff. EnWG („Gasspeichergesetz“) eingeführten – europäischen Regelungen vorgenommen und für den verbleibenden Erhebungszeitraum bis Ende März 2027 Rechtssicherheit geschaffen wird.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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