Regelungsvorhaben
Verlängerung des KWKG
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
19.12.2024
Beschreibung:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann.
Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den
Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die
Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige
Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.11.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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